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Nordrhein-Westfalen




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Änderung
RB 27Koblenz – Koblenz-Lützel – Neuwied – Troisdorf – Köln – Mönchengladbach

Diese Linie verkehrt über folgende Stationen (Änderungen vorbehalten):
Koblenz Hbf, Koblenz Stadtmitte, Koblenz-Lützel, Urmitz Rheinbrücke, Neuwied, Leutesdorf (Rhein), Rheinbrohl, Bad Hönningen, Leubsdorf (Rhein), Linz (Rhein), Erpel (Rhein), Unkel, Bad Honnef (Rhein), Rhöndorf, Königswinter, Niederdollendorf, Bonn-Oberkassel, Bonn-Beuel, Menden (Rheinl), Friedrich Wilhelmshütte, Troisdorf, Porz (Rhein), Köln Messe/Deutz, Köln Hbf, Köln-Ehrenfeld, Pulheim, Stommeln, Rommerskirchen, Grevenbroich, Jüchen, Hochneukirch, Rheydt-Odenkirchen, Rheydt Hbf, Mönchengladbach Hbf

46523.05.2012

Es liegt für diese Linie 1 Meldung zu baubedingten Fahrplanänderungen vor:

alle Meldungen als PDF-Dokument

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folgende Meldung ergänzt
Facebookvon Samstag, 26. Mai, 15:00 Uhr bis Dienstag, 29. Mai, 16:30 Uhr
  • Schienenersatzverkehr Bonn-Beuel <> Troisdorf
  • Ausfall Troisdorf > Köln Hbf
  • Schienenersatzverkehr Linz (Rhein) > Unkel

Meldung:
  • Die Züge der Linien RE 8 und RB 27 werden zwischen Bonn-Beuel und Troisdorf durch Busse ersetzt. Aufgrund der längeren Fahrzeiten der Ersatzbusse besteht in Troisdorf bzw. Bonn-Beuel jeweils Anschluss an einen nachfolgenden Zug bzw. S-Bahn. In den Abend-/Nachtstunden verkehren die Züge im Anschluss an den Schienenersatzverkehr mit späteren Fahrzeiten.
  • Einzelne Züge der Linie RB 27 fallen von Troisdorf bis Köln Hbf aus.
  • RB 12552 (planmäßig 5:53 Uhr ab Linz (Rhein)) wird von Linz (Rhein) bis Unkel durch einen Bus mit 19 Min. früherer Abfahrt ersetzt. In Unkel besteht Anschluss an den Zug in Richtung Köln Hbf.

Hinweise:
  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Bussen nicht möglich.

Grund: Gleisbauarbeiten

Fahrpläne und Plakate zu dieser Meldung

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* Die Deutsche Bahn AG informiert auf dieser Internetseite teilweise auch über die Fahrplanänderungen anderer Verkehrsunternehmen. Die Deutsche Bahn AG ist hierbei jedoch auf die vom jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen angewiesen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist daher das jeweilige Verkehrsunternehmen verantwortlich.

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